Prävention von sexualisierter Gewalt

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Augen auf – hin­se­hen & schüt­zen.“ So lau­ten die Leit­prin­zi­pi­en für die Prä­ven­ti­on von sexua­li­sier­ter Gewalt an Kin­dern, Jugend­li­chen und schutz- oder hil­fe­be­dürf­ti­gen Erwach­se­nen in der katho­li­schen Kir­che in Deutschland.

Beson­ders in der kirch­li­chen Jugend­ar­beit ist uns die Prä­ven­ti­on von sexua­li­sier­ter Gewalt und dar­über hin­aus ein gro­ßes Anlie­gen. Gemein­sam ver­su­chen wir nicht nur unser Mög­lichs­tes zu tun, um Kin­der und Jugend­li­che zu schüt­zen, son­dern auch Ansprech­part­ner zu sein, wenn es um (Verdachts-)Fälle geht oder ein­fach dar­um, ein offe­nes Ohr zu haben.


Gemein­sam für eine Kul­tur des acht­sa­men Miteinanders

Wer die eige­nen Gren­zen kennt und auch die des Gegen­übers respek­tiert und ach­tet, ist schon auf dem rich­ti­gen Weg. Doch da sub­jek­ti­ves Emp­fin­den nicht klar defi­niert wer­den kann, braucht es dazu auch Beglei­tung.

Ein​“Sen­­­si­­­bel-Wer­­­den” für ein ange­mes­se­nes Nähe- und Distanz­ver­hält­nis ist nicht nur Grund­stein für die Prä­ven­ti­ons­ar­beit, son­dern auch wesent­li­cher Bestand­teil zur Prä­ven­ti­on sexua­li­sier­ter Gewalt, die in regel­mä­ßi­gen Abstän­den von den Kirch­li­chen Jugend­bü­ros ange­bo­ten und auch gebucht wer­den kön­nen. Wir arbeiten 

Hand in Hand für eine kon­struk­ti­ve, flä­chen­de­cken­de Prä­ven­ti­ons­ar­beit im Bis­tum Pas­sau, um sexu­el­len Miss­brauch an Kin­dern, Jugend­li­chen und Erwach­se­nen zu mini­mie­ren und eine Kul­tur zu schaf­fen, in der alle gut und geschützt leben kön­nen. Ehren­amt­li­che, die für die Stel­len der Kirch­li­chen Jugend­ar­beit im Bis­tum Pas­sau tätig sind, sind eben­so wie die haupt­amt­lich Beschäf­tig­ten ver­pflich­tet, nach dem Bun­des­kin­der­schutz­ge­setz ein, erwei­ter­tes Füh­rungs­zeug­nis vor­zu­le­gen.Zudem braucht es unse­rer­seits von Ehrenamtlichen…

  • die Teil­nah­me an einer Schu­lung zum The­ma Prävention
  • die Ein­hal­tung der Ehren­er­klä­rung der Kirch­li­chen Jugendverbände 
  • das Aus­fül­len einer Selbst­aus­kunfts­er­klä­rung sowie
  • das Ein­hal­ten des Kirch­li­chen Daten­schutz­ge­hem­nis nach §5.

Die ent­spre­chen­den For­mu­la­re wer­den im Rah­men einer Aus­bil­dungs­ver­an­stal­tung oder beim per­sön­li­chen Gespräch mit den Ver­ant­wort­li­chen der zustän­di­gen Stel­le aus­ge­ge­ben und für den Zeit­raum der Tätig­keit verwaltet.Gemein­sam für ein siche­res Miteinander!

Unse­re Auf­ga­be ist dabei, eine neue Kul­tur der Acht­sam­keit für­ein­an­der zu schaffen.